Es handelt sich um die Berechtigung, Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren. Das bedeutet:Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 PS dürfen auch mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht vorgesehen. Nach erfolgreicher Schulung muss die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, es kann also auch nicht nach zwei Jahren der sogenannte Stufenführerschein beantragt werden.
!! Die Berechtigung zum Fahren des Leichkraftrades gilt nur im Inland !!
Die Schulung hat folgenden Umfang:
Die Teilnahmebescheinigung darf vom Fahrlehrer nur erteilt werden, wenn dieser davon überzeugt ist, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum verantwortungsvollen Führen eines Leichtkraftrades vermittelt zu haben.
Übrigens: Wie bei einer „normalen“ Zweiradausbildung ist die entsprechende Schutzausrüstung Pflicht. Es handelt sich hierbei um:
Den Rückenprotektor, falls er nicht in die Jacke integriert ist, können wir leihweise zur Verfügung stellen.
Montag, Dienstag & Mittwoch: 18:30 - 20:00 Uhr
+ 4.9.20 17:00 - 20:00 Motor-spezifischer Theorieunterricht: Thema 1+2
+ Samstag 12.09 09:00-12:00 Uhr Motor-spezifischer Theorieunterricht: Thema 3+4
Keine Teilnahme am Unterricht ohne vorherige Terminabsprache!