PKW-Klassen

Klasse B:
direkter Erwerb
Beinhaltet AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
PKW-Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Klasse BE:
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

B96:
nur mit Klasse B
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Keine Fahrprüfung, nur Theorieunterricht und Fahren

Erweiterung für Besitzer der Fahrerlaubnisklasse B

B196:
nur mit Klasse B (Besitz des Führerscheins Klasse B mind. 5 Jahre)
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 PS.
Keine Fahrprüfung, nur Theorieunterricht und Fahren.
Die Berechtigung zum Fahren des Leichtkraftrades gilt nur im Inland.

Erweiterung für Besitzer der Fahrerlaubnisklasse B

Mit der „alten“ Führerscheinklasse 3
dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt.
Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.

Theoriezeiten

Montag, Dienstag & Mittwoch: 18:30 - 20:00 Uhr
+ 4.9.20 17:00 - 20:00 Motor-spezifischer Theorieunterricht: Thema 1+2
+ Samstag 12.09 09:00-12:00 Uhr Motor-spezifischer Theorieunterricht: Thema 3+4

Keine Teilnahme am Unterricht ohne vorherige Terminabsprache!

zum Theorieplan